P: +41 43 233 88 88
E: sora@sorasolutionsgroup.com
A: Sihlbruggstrasse 109, CH - 6340 Baar, Schweiz

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Das Rechtsverhältnis zwischen SORA SOLUTIONS SERVICES AG, CH 6430 Baar (nachfolgend: "SORA SERVICES") einerseits und dem Kunden von SORA SERVICES (nachfolgend: "Kunde") andererseits, der Dienstleistungen oder Produkte von Sora Services nutzt, wird durch die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) geregelt.

1.2. Kunden akzeptieren die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbestimmun-gen mit Zustimmung (mündlich, schriftlich oder elektronisch) oder mit Nutzung der von SORA SERVICES angebotenen Dienstleistungen als integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und SORA SER-VICES.

1.3 Wenn die Bestellung des Kunden durch den Bestellungsmodus auf der Homepage von SORA SERVICES oder auf eine andere elektronische Weise gemacht wird, ist ihre Verbindlichkeit bis zu ihrer Annahme oder Nichtannahme durch SORA SERVICES gültig.

1.4 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten diese Bedingungen für alle Angebote und Vereinbarungen von SORA SERVICES und insbesondere für alle "SLA" oder spezifischen Kundenverträge.

1.5. Das Akzeptzieren der AGB verpflichtet den Kunden, die von SORA SERVICES angebotenen Dienstleistungen gemäss den vorliegenden AGB zu nutzen. Spezialregelungen im jeweiligen Vertrag zwischen dem Kun-den und SORA SERVICES bleiben vorbehalten.

1.6. Begriffe in der Einzahl stehen gleichzeitig für die Mehrzahl und umgekehrt. Begriffe für ein Geschlecht stehen auch für das andere Ge-schlecht. Begriffe, die für Personen stehen, schliessen Personengesellschaften, nicht eingetragene Gesellschaften sowie Partnerschaften mit ein und umgekehrt.

1.7. Die vorliegenden AGB können von SORA SERVICES aus technischen oder marktbedingten Gründen jederzeit aktualisiert, ergänzt oder geändert werden, sofern diese Anpassungen für den Kunden nicht unzumutbar sind. Die neuen AGB werden dem Kunden schriftlich und in geeigneter Weise bekannt gegeben. Erhebt der Kunde innert 30 Kalendertagen keinen Widerspruch, gelten die neuen AGB als genehmigt.

2. Leistungsumfang und Leistungsverpflichtungen

2.1 SORA SERVICES bietet Dienstleistungen (im Folgenden: "Dienstleistungen") aller Art im Bereich der Informationstechnologie an.

2.2. Der Umfang der Leistung wird durch den Vertrag zwischen dem Kunden und SORA SERVICES bestimmt. Es ist ausschliesslich dieser Vertrag massgebend.

2.3 Das weltweite System "Internet" besteht aus unabhängigen, miteinander verbundenen Netzwerken und Computern. SORA SERVICES hat nur Einfluss auf die Systeme, die sich in ihrem Netzwerk befinden. Aus diesem Grund kann ein fehlerfreier Dienst nicht garantiert werden.

2.4. Beide Parteien können jederzeit während der Dauer der Leistungserbringung schriftlich eine Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen.

2.5. Hiermit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mehraufwand aufgrund Probleme der Hard- und/oder Software sowie nicht vorausseh-barer Integrationsprobleme nicht im vertraglichen Leistungsumfang enthalten sind.

2.6. SORA SERVICES ist für die ununterbrochene Verfügbarkeit ihrer Infra-struktur besorgt. Zu Wartungszwecken sowie im Falle unerwarteter Systemausfälle behält sich SORA SERVICES vor, die Verfügbarkeit ihrer Leistungen einzuschränken oder für unbestimmte Zeit, jedoch nur so- lange notwendig, einzustellen.

2.7 SORA SERVICES hat das Recht, die Gesamtheit oder einen Teil ihrer Verpflichtungen unter den Verträgen unterzuvergeben. SORA SERVICES bleibt verantwortlich für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen unter den Verträgen. Durch die Unterzeichnung der Verträge stimmt der Kunde dem Einsatz von Unterauftragnehmern bei Sora Solutions Services oder direkt beim Kunden zu.

2.8. Wird die Leistungserbringung der SORA SERVICES aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs von SORA SERVICES erheblich erschwert oder gar verunmöglicht, ist SORA SER-VICES dazu berechtigt, die Lieferfrist, um die Dauer des Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist zu verlängern.

2.9. Liefer- und Installationskosten gehen zu Lasten des Kunden.

3. Warenlieferung und -ausfuhr

3.1 Lieferzeitangaben gelten grundsätzlich als unverbindlich. Eine Abweichung hiervon ist nur gegeben, wenn SORA SERVICES die Lieferzeitangabe als "verbindlich" kennzeichnet. Lieferverzögerungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag aufgrund von Lieferverzögerungen besteht nicht. Darüber hinaus verzichtet der Kunde durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf alle Schadensersatzansprüche gegen SORA SERVICES wegen verspäteter Lieferung.

3.2. Nutzen und Gefahr des Vertragsgegenstands gehen auf den Kunden über, sobald die Sendung an die, den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von SORA SERVICES verlassen hat.

3.3. SORA SERVICES behält sich das Recht von Teillieferungen vor. Anders-lautendende schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der SORA SERVICES bleiben vorbehalten.

3.4. Die Wiederausfuhr von Hardware ist aufgrund gesetzlicher Bestimmun-gen grundsätzlich untersagt. Allenfalls ist die Wiederausfuhr nach Erhalt einer Sonderbewilligung gestattet. Der Kunde wird hiermit dazu angehalten, das Ausfuhrverbot bei Veräusserung des Vertragsgegenstandes auf den neuen Besitzer zu übertragen.

4. Garantie

4.1 Kunden, die Produkte von Dritten - insbesondere Hard- und Software - erwerben, profitieren von der gleichen Garantie, die SORA SERVICES vom Hersteller der Drittprodukte gewährt wird. Die Herstellergarantie deckt nicht die Aufwendungen von SORA SERVICES, die durch fehlerhafte Hardware und Software entstehen. Ferner sind Aufwendungen, die SORA SERVICES nach der Lieferung von Fremdhardware und -software entstehen, nicht von der Herstellergarantie gedeckt. Dazu gehören insbesondere Neuinstallationen von Programmen, Konfiguration von Hardwareteilen und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Hard- und Software.

4.2. Grundsätzlich werden Garantieleistungen während der normalen Geschäftsöffnungszeiten am Domizil von SORA SERVICES (Baar, ZG, CH) durch entsprechend instruiertes Personal erbracht. Zur Erbringung von Garantieleistungen notwendige, bei SORA SERVICES anfallende, Trans- port- und/oder Reisekosten sowie sonstige damit in Zusammenhang stehende Aufwendungen gehen zu Lasten des Kunden.

4.3. Fehlleistungen von SORA SERVICES-Diensten, welche infolge unzureichender Instruktion seines Personals durch den Kunden sowie durch Verstoss gegen Richtlinien von SORA SERVICES oder der Hersteller von Hard- und Software auftreten sowie Störungen oder Ausfälle der Strom-zufuhr, unterstehen nicht der Gewährleistung von SORA SERVICES. Zu- dem ist jegliches Verbrauchsmaterial wie wechselbare Datenträger, Farbbänder, Toner und dergleichen, von den Garantieleistungen ausgenommen.

5. Nutzungsrechte an Software und Produkt- oder Servicebezeichnung sowie "Managed Services"

5.1. Sofern nicht anders vereinbart, wird dem Kunden ein nicht ausschliessliches, zeitlich nicht unbeschränktes und nicht übertragbares Nutzungs-recht an den Diensten von SORA SERVICES (Software sowie Waren- bzw. Dienstleistungen) für den eigenen, internen Gebrauch eingeräumt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass unbefugte Dritte keinen Zugang zu der von SORA SERVICES bezogenen Dienste erlangen. Als befugt gelten Dritte nur, wenn SORA SERVICES schriftlich ihr Einverständnis für die Nutzung der von ihr angebotenen Dienste durch Dritte erteilt. Soweit Standardprodukte Dritter weitergehende Lizenzbestimmungen enthalten, erlangen diese durch das Akzept der vorliegenden AGB ebenfalls Geltung. Die Übergabe des Quellcodes darf lediglich in Absprache mit und unter ausdrücklicher Freigabe der SORA SERVICES erfolgen.

5.2. Sollte SORA SERVICES die Übertragung der Nutzungsrechte für eine Software auf Dritte mittels einer bilateralen Vereinbarung mit dem Kunden gutheissen, so sind alle Kopien mit dem Original-Copyright-Vermerk sowie allen sonstigen Schutzvermerken zu versehen.

5.3. Sollten im Zusammenhang mit den von SORA SERVICES angebotenen Diensten (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht wer-den, ist der Kunde verpflichtet, SORA SERVICES innerhalb von fünf Kalendertagen in Schriftform zu benachrichtigen. Ohne vorgängige Zu- stimmung von SORA SERVICES darf der Kunde keine Prozesshandlungen vornehmen. Ferner hat er SORA SERVICES auf Verlangung die Verteidigung gegen derartige Ansprüche zu überlassen, insbesondere die Prozessführung, einschliesslich eines Vergleichsabschlusses.

5.4. Sollte die Nutzung der von ihr angebotenen Dienste durch den Kunden oder Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt werden oder nach Auffassung der SORA SERVICES wegen Verletzung von Schutzrechten eine Klage drohen, so hat SORA SERVICES das Wahlrecht zwischen folgenden Massnahmen:

(a) Modifikation der Dienste mit Fokus auf die Nicht-Verletzung jeglicher Schutzrechte;

(b) Verschaffung des Rechts gegenüber dem Kunden, dass dieser die Dienste weiter nutzen kann;

(c) Austausch der Dienste durch andere Dienste, welche keine Schutz-rechte verletzen und entweder den Anforderungen entsprechen oder den ersetzten Diensten gleichwertig sind;

(d) Rücknahme der Dienste bzw. Vertragsgegenstände unter Rückerstattung des bezahlten Entgelts abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust an den Kunden.

5.5. Beruht die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept, der Änderung der Dienste und Produkte durch den Kunden oder dem Betrieb mit nicht von SORA SERVICES gelieferten Vertragsgegen-ständen, so entfallen vorstehende Verpflichtungen für Vertragsgegen-stände.

6. Mitteilungen

6.1 Jede Mitteilung oder sonstige Mitteilung einer der Parteien an die andere im Zusammenhang mit den Verträgen hat schriftlich oder als elektronische Nachricht zu erfolgen (im Folgenden: "Mitteilung"). Eine solche Mitteilung gilt als zugegangen:

(a) wenn von Hand oder per Einschreiben zugestellt: zum Zeitpunkt der Zustellung;

(b) Bei elektronischer Nachricht: zum Zeitpunkt des Eingangs der Nachricht, wenn sie während der Geschäftszeiten eingeht, oder eine Stunde nach Beginn des nächsten Geschäftstages. Eine elektronische Nachricht gilt als im Computersystem der empfangenden Partei eingegangen, wenn der Eingang im Computersystem der empfangenden Partei verzeichnet ist, es sei denn, die sendende Partei weist das Gegenteil nach.

6.2 Wird eine elektronische Nachricht versendet, wird die empfangende Partei den Empfang ohne schuldhaftes Zögern gegenüber der sendenden Partei bestätigen. Die bloße Tatsache, dass die sendende Partei keine Empfangsbestätigung erhält, berührt nicht die Gültigkeit der elektronischen Nachricht oder ihre Wirksamkeit.

6.3. Alle technischen und geschäftlichen Informationen, die eine Vertrags-partei von einer anderen Vertragspartei, Partei aus oder in Verbindung mit der Ausführung der Vereinbarungen erhält, sollen gegenüber Dritten vertraulich behandelt werden. Die in diesem Paragraphen festgelegte Verpflichtung trifft nicht auf vertrauliche Informationen zu, die:

(a) zum Allgemeingut gehören, ohne die Vereinbarungen zu verletzen.

(b) vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei beim Empfänger bereits bekannt sind und vorliegen.

(c) vom Empfänger völlig unabhängig von der Offenlegung selbst oder vom Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei entwickelt worden sind.

(d) nachweisbar von einem kommerziell verfügbaren Produkt stammen.

(e) oder die als Folge einer administrativen oder juristischen Handlung offengelegt werden, vorausgesetzt, dass der Empfänger sein Bestes tun wird, die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen zu wahren. Der Empfänger wird die offenlegende Partei umgehend davon informieren, sobald er von einer derartigen Aktion erfährt, um der offenlegenden Partei die Möglichkeit zu geben, rechtliche Schritte zu unternehmen, um diese vertraulichen Informationen vertraulich zu halten.

7. Preise, Vergütung, Zahlungsbedingungen, Preiserhöhungen

7.1. Der Kunde zahlt die im Vertrag festgelegten Gebühren für die Dienst-leistungen. Die fälligen periodischen Gebühren werden von SORA SER-VICES zu Beginn der jeweiligen Periode im Voraus in Rechnung gestellt. Die Einmalgebühren werden nach initialer Bereitstellung der SORA SER-VICES-Dienste an den Kunden in Rechnung gestellt.

7.2 Die Zahlung hat innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum ("Fälligkeitsdatum") auf das von SORA SERVICES in der Rechnung angegebene Bankkonto zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum des Zahlungseingangs und nicht das Datum der Überweisung.

7.3. SORA SERVICES kann die wiederkehrenden Vergütungen jährlich der Teuerung des vorangegangenen Jahres für das darauffolgende Jahr an-passen. Die Anpassung der Vergütung erfolgt entsprechend der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK).

7.4. Die Gebührenerhöhung wird wirksam zum Beginn eines neuen Kalender-jahres. Jede weitere Preiserhöhung wird nur dann wirksam, wenn der Kunde dieser Erhöhung nicht innerhalb eines Monats nach der Mitteilung über die Gebührenerhöhung schriftlich widerspricht. In diesem Fall wird die betreffende Vereinbarung zum Ablauftag der Erstlaufzeit oder der entsprechenden Verlängerung beendet, und zwar ohne, dass dem Kunden dafür weitere Kosten oder Gebühren entstehen. In der Periode zwischen Benachrichtigung und Beendigung der entsprechenden Vereinbarung wer-den die Dienstleistungen weiterhin unter den ursprünglich vereinbarten Bedingungen geliefert. Falls der Kunde die Dienstleistung(en) nach Ablauf der Erstlaufzeit oder einer vereinbarten Verlängerung weiterhin nutzt, wird diese weitere Nutzung als Annahme der Preiserhöhung gewertet. Diese Preiserhöhung tritt mit rückwirkender Gültigkeit zu dem in der Benachrichtigung über die Preiserhöhung genannten Datum in Kraft.

7.5. Falls der Kunde eine als Folge von und in Verbindung mit der Dienstleistungsvereinbarung fällige Gebühr nicht zum Fälligkeitsdatum entrichtet, befindet er sich in Verzug, ohne dass eine schriftliche Mahnung erforderlich ist. Ungeachtet aller weiteren Rechte, die SORA SERVICES unter dem anwendbaren Gesetz zustehen, ist SORA SERVICES berechtigt, Zinsen pro Jahr auf alle fälligen Beträge in Höhe von 12 % zu berechnen, und die Erstattung aller mit der Eintreibung ihrer Forderungen verbundenen Kosten zu verlangen (einschliesslich aller Rechtskosten und Mehrwertsteuer).

7.6. Alle vereinbarten Preise für Dienste der SORA SERVICES lauten auf Schweizer Franken und verstehen sich, falls nicht anders erwähnt, exklusive Mehrwertsteuer und sonstigen öffentlichen Abgaben.

7.7. Alle vom Kunden als Folge von und in Verbindung mit diesen Vereinbarungen zu zahlenden Gebühren, werden schuldenfrei und ohne Abzüge für und aufgrund von Steuern, Abgaben oder anderen Abzügen gehalten, es sei denn, der Kunde ist verpflichtet, Zahlungen aufgrund von Abzügen oder Abgaben zu leisten. In diesem Fall wird die zu zahlende Summe so erhöht, dass SORA SERVICES nach den Abgaben und Abzügen die Nettosumme erhält, die ohnehin zu zahlen gewesen wäre, wenn die genannten Abzüge nicht erforderlich gewesen wären.

7.8. Alle vom Kunden an SORA SERVICES zu zahlenden Beträgen, die sich in Verbindung mit der Vereinbarung ergeben, verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.9. Der Kunde versichert, dass er sich in ordentlichen finanziellen Verhält-nissen befindet und in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachzukommen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. SORA SERVICES behält bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises der gelieferten Ware das volle und unbeschränkte Eigentum. SORA SERVICES behält sich entsprechend vor, im zuständigen Register einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.

8.2. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware durch den Kunden ist nicht gestattet.

8.3. Schutzrechte gehen nicht auf den Kunden über.

8.4. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für SORA SERVICES als Eigentümerin bzw. Berechtigte, jedoch ohne Verpflichtung für sie.

8.5 Erlischt das (Mit-)Eigentum von SORA SERVICES durch Verbindung oder Veräußerung, so wird vereinbart, dass die daraus resultierenden Forderungen des Kunden - im Falle der Verbindung wertanteilig - auf SORA SERVICES übergehen.

8.6. SORA SERVICES behält sich das Recht vor, zu viel bezahlte Beträge ohne ausdrückliches Zurückverlangen als Vorauszahlung künftiger Forderungen anzurechnen. Ein Recht auf Verzinsung der Vorauszahlung besteht nicht. Zu viel bezahlte Beträge für Abonnemente können unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 20.00 bei Inland- und mindestens CHF 50.00 bei Auslandkunden zurückgefordert- und vergütet werden.

9. Weitere Pflichten des Bestellers

9.1. Gewisse von SORA SERVICES angebotene Produkte und Dienstleistungen erfordern eine enge Zusammenarbeit mit dem Kunden. Sind dies-bezügliche Zwischenziele sowie Mitwirkungs- und Annahmepflichten vertraglich vereinbart und kommt der Kunde den entsprechenden Pflichten nicht nach, ist SORA SERVICES von ihrer weiteren Leistungspflicht entbunden. Die bis anhin entstandenes Kosten kann SORA SERVICES nach erfolgter Abmahnung zur sofortigen Zahlung in Rechnung stellen.

9.2. Der Kunde ist verpflichtet, die von SORA SERVICES angebotenen Dienstleistungen sachgemäss und rechtmässig zu nutzen. Die sachgemässe und rechtmässige Nutzung beinhaltet insbesondere

(a) Die Übermittlung von Informationen, die für die Nutzung der von SORA SERVICES angebotenen Dienste notwendig sind, sowie die Ermöglichung der technischen und digitalen Installationen in den Räumlichkeiten des Kunden, die für die Bereitstellung der Dienste notwendig sind.

(b) Sicherstellung der Einhaltung regulatorischer Anforderungen, soweit dies aktuell oder in Zukunft für die Nutzung der von SORA SERVICES angebotenen Dienste erforderlich ist.

(c) die unverzügliche Meldung von Störungen, erkennbaren Mängeln und Schäden sowie das Treffen aller zumutbaren Massnahmen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen er-möglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.

(d) die Ersetzung der durch die Überprüfung ihrer Infrastruktur entstandenen Auslagen, sofern und soweit sich herausstellt, dass der Kun-de die Störung vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat oder sie in seinem Verantwortungsbereich lag und dies grobfahrlässig nicht erkannt hatte.

9.3. Änderungen von Personen- oder Firmendaten seitens des Kunden sind SORA SERVICES unverzüglich mitzuteilen sowie weitere tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten, welche einen bedeutenden Einfluss auf den Vertrag hat oder haben kann.

9.4. SORA SERVICES behält sich das Recht vor, bei Verstoss gegen die unter Ziffer zwei statuierten Pflichten und nach erfolgloser Abmahnung des Kunden, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

9.5 Der Kunde ist für die Hard- und Softwarekomponenten - einschließlich Programme, Lizenzierung und Konfiguration - auf seinen Endgeräten verantwortlich. SORA SERVICES übernimmt keine Gewähr für einen einwandfreien Betrieb der von ihr angebotenen Dienste, wenn das Endgerät des Kunden technisch defekt ist oder nicht den von SORA SERVICES vorgegebenen Mindestanforderungen entspricht.

10. Verantwortung des Kunden für Webinhalte und Übermittlung oder Abruf von Daten

10.1 Der Kunde ist für die Art und Weise der Nutzung der Dienste von SORA SERVICES sowie für seine eigenen Webinhalte verantwortlich. Insbesondere hat er die folgenden Pflichten einzuhalten.

(a) Der Kunde hat den Abruf, das Anbieten von oder das Hinweisen in irgendeiner anderen Weise, insbesondere durch das Setzen von Links, auf Informationen mit rechts- und sittenwidrigen Inhalten zu unterlassen.

(b) Die gültigen Gesetze gegen die Verbreitung rechts- oder sittenwidriger sowie jugendgefährdender Inhalte sind vom Kunden einzuhalten. Ferner haben die Kunden, u.a. durch sorgfältigen Umgang mit Passwörtern und Einsatz von weiteren geeigneten Massnahmen, sicherzustellen, dass Inhalte, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, nicht zur Kenntnis der durch diese Gesetze geschützten Personen gelangen.

(c) Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Verletzung nationaler sowie internationaler Urheberrechte sowie weiterer Schutzrechte, wie Na-mens- und Markenrechte Dritter im Besonderen, zu unterlassen.

(d) Ferner ist es verboten, die Dienste von SORA SERVICES zu nutzen, um Dritte zu schädigen oder zu belästigen, insbesondere durch unbefugtes Eindringen in die Systeme Dritter, namentlich durch Hacking, Verbreitung von Viren jeglicher Art oder durch unaufgeforderte Zusendung von E-Mails, namentlich in Form von "Spaming", Junk Mail und ähnlichem.

10.2. Es besteht seitens SORA SERVICES in keiner Weise eine Pflicht, Inhalte von Kundenangeboten auf ihre Rechtskonformität hin zu prüfen. SORA SERVICES behält sich vor, bei bekannt werden eines solchen Falles den Vertrag ohne Vorankündigung einseitig fristlos zu kündigen und die entsprechenden Dienste per sofort einzustellen. Vorbehalten bleiben Schadenersatzforderungen sowie entsprechende rechtliche und strafrechtliche Schritte.

10.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass SORA SERVICES bei entsprechender behördlicher oder gerichtlicher Aufforderung verpflichtet ist, den Zugriff auf Leistungen der SORA SERVICES mit rechts- oder sittenwidrigem Inhalt des Kunden zu sperren. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch für den Kunden ergibt sich daraus nicht.

11. Nutzung der von SORA SERVICES angebotenen Leistungen durch Dritte

11.1 Dritten ist es nicht erlaubt, die Dienste von SORA SERVICES direkt oder indirekt zu nutzen, es sei denn, SORA SERVICES gibt ihre vorherige schriftliche Zustimmung. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Passwörter für die Nutzung der Dienste von SORA SERVICES an Dritte zu übermitteln, zugänglich zu machen oder in sonstiger Weise zu ermöglichen.

11.2. Drittnutzern, welche die Nutzung der SORA SERVICES Leistungen durch SORA SERVICES gestattet wurde, sind vom entsprechenden SORA SER-VICES-Kunden in die ordnungsgemässe Nutzung gemäss der vorliegen-den AGB einzuweisen. Die Verantwortlichkeit für schuldhaftes Fehlverhalten der Drittnutzer trägt der entsprechende Kunde. Das schuldhafte Fehlverhalten der Drittnutzer wird dem entsprechenden Kunden zugerechnet und behandelt, als wäre es sein eigenes. Wird die Nutzung durch Dritte durch SORA SERVICES nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch des Kun-den.

11.3. Darüber hinaus hat der Kunde diejenigen Entgelte zu bezahlen, die im Rahmen der Nutzung von SORA SERVICES-Diensten durch befugte oder unbefugte Dritte entstehen. Für sämtliche Verletzungen der vorliegen-den Vorschriften dieser AGB sowie des zugrundeliegenden Kundenvertrages infolge Nutzung der Dienste durch berechtigte oder unberechtigte Dritte haftet der Kunde.

11.4 Der Kunde hat SORA SERVICES in jedem Fall von allen Ansprüchen - unabhängig von der jeweiligen Art - freizustellen.

11.5. SORA SERVICES ist unverzüglich in Schriftform zu informieren, wenn der Kunde Kenntnis von der rechts- oder sittenwidrigen Nutzung der SORA SERVICES-Dienste durch Dritte oder von Tatsachen, die eine rechts- oder sittenwidrige Nutzung durch Dritte befürchten lassen. In einem der ebengenannten Fälle hat der Kunde umgehend die Zugangsdaten zu den SORA SERVICES-Diensten zu ändern oder deren Änderung zu veranlassen.

12. Lauf- und Lieferzeit

12.1 In Übereinstimmung mit den Verordnungen beginnen alle Verträge am Tag des Inkrafttretens und bleiben nach dem Tag des Inkrafttretens für die erste Laufzeit in Kraft. Jede Vereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Ende der laufenden Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung ist der anderen Partei schriftlich mitzuteilen.

12.2. Jede Partei kann jede der Vereinbarungen durch eine Kündigung mit sofortiger Wirkung beenden, falls:

(a) die andere Partei eine Abtretung aller oder erheblicher Teile ihrer Vermögenswerte an ihre Gläubiger durchführt oder die andere Partei eine ebensolche Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger durchführt oder;

(b) die andere Partei zahlungsunfähig wird oder ein Konkursverfahren freiwillig oder zwangsweise gegen die andere Partei unter dem gültigen Insolvenzrecht eröffnet wird oder;

(c) die andere Partei für ein Vergehen betreffend ihr professionelles Verhalten verurteilt worden ist, und das Urteil rechtskräftig ist oder;

(d) die andere Partei Schadenersatz verursacht hat, und zwar als Ergebnis von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Ungeachtet dessen hat jede Partei das Recht, jede der Vereinbarungen oder seine Verpflichtungen hieraus mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder zeitweilig aussetzen, falls:

(e) die andere Partei gegen die Vereinbarungen verstösst oder es versäumt, eine der Bedingungen der Vereinbarungen zu erfüllen und ein derartiger Verstoss oder Versäumnis (i) nicht zu beheben ist, oder (ii) wenn es zu beheben wäre, innerhalb der Frist von 30 (dreissig) Kalendertagen nach Mitteilung der anderen Partei, welche die Behebung des Schadens gefordert hat, nicht behoben worden ist;

(f) die andere Partei eine oder alle technischen, finanziellen oder gesetzlichen Bedingungen zum Zugang und zur Nutzung der Dienst-leistungen nicht oder nicht mehr erfüllt.

12.3. Eine derartige Kündigung oder zeitweilige Aufhebung erfolgt schriftlich an die andere Partei.

12.4. Jedes Recht auf zeitweilige Aufhebung der Leistungen dieser Vereinbarung beeinträchtigt nicht das Recht, die Vereinbarung zu kündigen. Eine Kündigung der Vereinbarung wird nicht die bis zum Ablaufdatum der Vereinbarung aufgelaufenen Rechte der Parteien beeinträchtigen.

12.5. Zum Zeitpunkt der Beendigung der Vereinbarungen wird der Kunde umgehend und ohne Kosten für SORA SERVICES

(a) auf Verlangen von SORA SERVICES alle vertraulichen Informationen, einschließlich aller Kopien, die sich in seinem Besitz oder in seiner Anwendung befinden, entweder an SORA SERVICES zurückzugeben oder zu vernichten; und;

(b) alle vertraulichen Informationen entfernen, die sich in irgendwelchen technischen Geräten, Computersystemen, Netzwerken, Files und Software unter Kontrolle oder in Gebrauch des Kunden befinden und;

(c) SORA SERVICES schriftlich bestätigen, dass die in (a) und (b) beschriebenen Aktionen durchgeführt worden sind.

13. Verzug

13.1. Die Zahlungsfristen richten sich nach dem Vertrag mit SORA SERVICES. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde automatisch, ohne Mahnung in Verzug. Allfällige Einwände gegen die Rechnung sind innerhalb 20 Tage ab Zustellung vom Kunden schriftlich zu erheben. Er-folgen innert Frist keine Einwände, gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt.

13.2. SORA SERVICES behält sich das Recht vor, ihre Dienste bei Vorliegen eines Zahlungsverzugs des Kunden einzustellen oder zu sperren. Der Kunde hat diesfalls keinen Anspruch auf Leistungserfüllung durch SORA SERVICES und bleibt verpflichtet, die periodisch fälligen Entgelte zu zahlen. Die Wiederaufschaltung kann mit einer Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 50 bedingt werden.

13.3. SORA SERVICES ist dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu erheben, sobald sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet.

13.4. Das Vertragsverhältnis kann durch SORA SERVICES einseitig und fristlos gekündigt werden, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Rechnungsperioden mit der Bezahlung der entgelte bzw. Teile davon in Ver-zug ist.

13.5 SORA SERVICES behält sich zudem die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges vor, die SORA SERVICES durch das Mahn- und Vollstreckungsverfahren entstehen. Für Mahnungen können Mahngebühren von CHF 20 erhoben werden.

13.6. Darüber hinaus ist SORA SERVICES berechtigt, offene Rechnungsbeträge zuzüglich Mahngebühren und Verzugszinsen zum Zwecke des Inkas-sos an Dritte zu verkaufen. Die Kosten für die Abtretung von CHF 60 belastet SORA SERVICES dem Kunden bei Übergabe der Forderung an das Inkassobüro.

14. Sicherheitsleistungen

14.1. SORA SERVICES ist dazu berechtigt, vom Kunden eine Sicherheit in Höhe der addierten Rechnungsbeträge der letzten zwei Monate des wiederholten Verzugs oder nach billigem Ermessen gemessen am Durch-schnitt des künftig erwarteten Umsatzes zu verlangen, wenn dies durch andere, aussergewöhnliche Umstände als gerechtfertigt erscheint.

14.2. SORA SERVICES ist dazu berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, sollte der Kunde der umgehenden Bestellung der von SORA SERVICES gewünschten Sicherheit nicht nachkommen.

15. Kündigung

15.1 Die Mindestlaufzeit, die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin richten sich nach der Art des mit SORA SERVICES geschlossenen Vertrages. Die Erstattung des Betrages oder des Honorars pro rata temporis ist ausgeschlossen und verfällt an SORA SERVICES, wenn die Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder zu einem nicht vereinbarten Termin erfolgt.

15.2. SORA SERVICES kann den Vertrag ausserterminlich kündigen, wenn über den Kunden ein Konkurs-, Insolvenz-, Nachlass- oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet wurde oder offensichtlich und unmittelbar droht oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens gestellt wurde. Der Kunde ist verpflichtet über entsprechende Tatbestände um-gehend und rechtzeitig zu informieren.

15.3. Die Kündigung hat mit fristgerechtem, eingeschriebenem Brief zu erfolgen.

15.4 Die dem Auftraggeber überlassenen Gegenstände und Unterlagen, die im Eigentum von SORA SERVICES stehen, sind nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Beendigung des Vertrages auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers an SORA SERVICES zurückzusenden, bis sie bei SORA SERVICES eingegangen sind. Der Kunde ist verpflichtet, Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Gegenstände und Unterlagen zu leisten, wenn er dieser Rückgabepflicht nicht nachkommt. Wird ein höherer Schaden nachgewiesen, ist der Kunde verpflichtet, diesen zu ersetzen.

15.5. Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Vertrages aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund ist SORA SERVICES berechtigt, Schadensersatz in Höhe des Entgelts, das für die restliche Vertragszeit angefallen wäre, zu leisten. Darüberhinausgehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

16. Verrechnungs- und Retentionsrecht, Abtretung und Übertragung

16.1. SORA SERVICES kann Ihre Forderung mit Gegenforderungen des Kun-den verrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der SORA SERVICES zu verrechnen.

16.2. Der Kunde verpflichtet sich, auf die Geltendmachung von Retentions-rechten gegenüber SORA SERVICES zu verzichten.

16.3. Sämtliche vertraglichen Rechte und Pflichten sind – anderslautende Vereinbarungen vorbehalten – weder übertragbar noch können sie an Dritte abgetreten werden.

16.4 SORA SERVICES behält sich das Recht vor, den Kundenvertrag oder Rechte und Pflichten daraus ohne Zustimmung des Kunden auf eine andere inländische Konzerngesellschaft zu übertragen, sofern SORA SERVICES diese Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert. Darüber hinaus ist SORA SERVICES berechtigt, Verträge oder sich daraus ergebende Forderungen ohne Zustimmung des Kunden zu Inkasso- oder Finanzierungszwecken an Dritte zu übertragen oder abzutreten.

17. Haftungsausschluss und -beschränkung

17.1. SORA SERVICES haftet weder für direkte oder indirekte noch für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch oder durch Fehlleistungen der von SORA SERVICES gelieferten bzw. erbrachten Dienste ergeben.

17.2. SORA SERVICES ist gegenüber dem Kunden nicht haftbar zu machen für spezielle Schäden, Ersatz von beiläufigen Schäden, indirekten Schadensersatz, Entschädigung mit Strafcharakter oder für Folgeschäden. Dies schliesst ohne Begrenzung Verursachung durch Handlung, Vertrags-verletzung, Unterlassung, Verschulden oder Fahrlässigkeit seitens SORA SERVICES oder ihrer Mitarbeiter, ihrer Auftragsnehmer und Subunter-nehmer ein. Ebenso wenig ist SORA SERVICES ohne Einschränkung haftbar für Schadensersatz aus Geschäftsverlust, Umsatz- oder Gewinn-verlust, Nutzungsausfall, Datenverlust, Verlust von Einsparungen oder zu erwartenden Einsparungen, Verlust von Investitionen, Verlust von Geschäftswert, Verlust des guten Rufes, Verlust von Kapitalkosten oder von zusätzlichen Verwaltungskosten. Es ist gleichgültig, ob diese Schadensersatzforderungen voraussehbar sind oder nicht, ob sie als Folge von oder in Verbindung mit der entsprechenden Vereinbarung stehen, oder ob sie aus einer Handlung heraus resultieren, welche auf einen Vertrag, eine Satzung, auf Billigkeit, aber auch auf unerlaubte Handlung, Fahrlässigkeit oder eine andere rechtliche Grundlage zurückzuführen ist.

17.3. SORA SERVICES gewährt ferner für ihre Dienste weder den ununterbrochenen störungsfreien Betrieb noch den störungsfreien Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Haftung für Betriebsunterbrüche, die insbesondere der Störungsbehebung, der Wartung oder der Einführung neuer Technologien dienen ist hiermit wegbedungen.

17.4. SORA SERVICES übernimmt keine Garantie für die Integrität der gespeicherten oder über ihr System oder das Internet übermittelten Daten und lehnt jegliche diesbezügliche Haftung ab. Jede Gewährleistung für die versehentliche Offenlegung sowie Beschädigung oder das Löschen von Daten, die über ihr System gesendet und empfangen werden bzw. dort gespeichert sind, wird ausgeschlossen.

17.5. Hiermit schliesst SORA SERVICES die Haftung insbesondere für folgen-de Fälle aus:

(a) Direkte oder indirekte Folgeschäden bei Funktionsstörungen der SORA SERVICES- Infrastruktur, insbesondere bei Störungen der Mietleitungen von Unterlieferanten von SORA SERVICES;

(b) Die nicht korrekte, gar nicht, in rechtswidriger Weise Übermittlung oder das Abfangen elektronischer Nachrichten durch Dritte;

(c) Die fehlende oder mangelhafte Geheimhaltung chiffrierter Daten, namentlich auch nicht, wenn SORA SERVICES als Zertifikations-stelle auftritt oder andere Kryptologie- Dienstleistungen anbietet;

(d) Verarbeitungsfehler bei der Abwicklung von Geschäftstransaktionen über Internet, insbesondere nicht bei Übermittlungsfehlern von Kreditkartendaten oder sonstigen Zahlungsinformationen;

17.6. SORA SERVICES schliesst jegliche Haftung aus, wenn sie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten oder sachgemässen Erfüllung der Vertragspflichten gehindert wird.

17.7. Die Haftung gemäss Bundesgesetz vom 18. Juni 1993 über die Produktehaftpflicht (Produktehaftpflichtgesetz, PrHG) bleibt in jedem Fall unberührt.

18. Höhere Gewalt

18.1. Keine der Parteien wird verantwortlich oder haftbar gemacht für Ausfall oder Verzögerung oder die daraus entstehenden Folgen bei der Erfüllung der Pflichten aus der Vereinbarung aufgrund von Streik, Aussperrung oder anderen industriellen Auseinandersetzungen (unabhängig davon, ob die Mitarbeiter der Parteien oder anderer Parteien beteiligt sind), höherer Gewalt, Embargo, Krieg, Ausschreitungen, zivilem Chaos, böswilliger Sachbeschädigung, Konformität mit Gesetz oder Regierungsbestimmun-gen, Regeln oder Anweisungen, Unfall, Zusammenbruch von Maschinen-park und technischen Geräten, Feuer, Flut oder Sturm oder irgendeinem anderen Grund ausserhalb der Kontrolle der Parteien oder aufgrund von Folgen aus den vorgenannten Vorfällen. Falls eine solche Verzögerung eintritt (es sei denn, die Ursache macht die Durchführung der betreffen-den Vereinbarung zunichte oder unmöglich oder illegal, was andernfalls die Vereinbarung aufhebt), wird der Erfüllungszeitraum für die Partei derart verlängert, dass sie in die Lage versetzt wird, die erwartete Leistung zu erbringen. Der Zeitraum ist nicht begrenzt auf die Dauer der Verzögerung.

18.2. Falls der Verzug aufgrund eines Ereignisses von höherer Gewalt für mehr als zwei Kalendermonate andauert, ist die andere Partei berechtigt, die Vereinbarung zu beenden, und zwar mit Bezug auf den Service, der von dem Ereignis der höheren Gewalt betroffen ist.

19. Datenschutzerklärung und Zustimmung

19.1. Die Datenschutzerklärung von SORA SERVICES ist abrufbar unter (sora-solutions.services) und bildet integrierenden Bestandteil dieser AGB so-wie der Kundenvereinbarung.

19.2. Der Kunde ist dazu verpflichtet, SORA SERVICES alle Daten zur Verfügung zu stellen, welche für eine ordnungsgemässe Vertragserfüllung notwendig sind. Ferner verpflichtet sich der Kunde dazu, die Datenschutzbestimmungen zu beachten und alle seine Nutzer der Dienste von SORA SERVICES darüber zu informieren, dass Verkehrs- und Nutzungs-daten erfasst werden.

20. Vertraulichkeit

20.1. Die Parteien verpflichten sich, als vertraulich bezeichnete Informationen des Vertragspartners vertraulich zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Insbesondere gilt der Inhalt von Verträgen inkl. Anhänge als vertraulich. Die Vertraulichkeit über das Vertragsende hin-aus zu gewährleisten.

20.2. SORA SERVICES ist bei Feststellung rechts- oder sittenwidriger Hand-lungen berechtigt, Kundenadressen Dritten, insbesondere Strafbehörden zu übergeben.

21. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht und Sonstiges

21.1. Erfüllungsort ist CH-6340 Baar, Kanton Zug, Schweiz.

21.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten oder die Beurteilung von Ansprüchen aus oder im Zusammenhang mit den vor-liegenden AGB und Kundenvertrag ist CH-6340 Baar.

21.3 Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien ist ausschliesslich schweizerisches materielles Recht anwendbar. Das "Wiener Kaufrecht" (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980) ist nicht anwendbar.

21.4. Im Falle von Unklarheiten zwischen der englischen, französischen und deutschen Version dieser AGB gilt die deutsche Fassung.

21.5. Bei Nichtigkeit oder Rechtsunwirksamkeit gewisser Bestimmungen dieser AGB, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen bestehen. Nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmungen werden diesfalls durch diejenigen rechtskonformen Bestimmungen ersetzt, welche jenen der unwirksamen in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen so nahe kommen wie rechtlich möglich.

Baar, Januar 2021 AGB V1.0

DE

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